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Albrecht der Weise und das Münchner Reinheitsgebot

1465 bis 1508 n. Chr.

Schon viel früher galt "Wenn ein Bierschenker schlechtes Bier macht oder ungerechtes Maß gibt, soll er bestraft werden...". Aber lange hatten die Brauer alles Mögliche von Wacholder, Lorbeer, Tollkirsche, Farne, Brandwein oder sogar Ochsengalle ins Bier gepanscht. Bereits 1363 wurde den Münchner Stadträten die Bieraufsicht übertragen, und im Jahre 1447 wurde schließlich vom Münchner Stadtrat verordnet, dass die Bierbrauer allein Gerste, Hopfen und Wasser verwenden dürfen.

 

Erst am 30. November Anno Domini 1487 erließ schließlich Herzog Albrecht IV. der Weise  (*1447 in München; †1508 ebenda) eine Norm gleichen Inhalts zunächst nur für München und später für ganz Oberbayern. Neben der Festlegung der erlaubten Zutaten und des Preises enthielt die Verordnung auch, dass das Bier "beschaut" werden muss. Dieser damalige Erlass Albrechts wurde sehr viel später (und zwar erst in den 1980er Jahren) von den Brauereien als „Münchner Reinheitsgebot“ bezeichnet.

 

Da Albrecht IV.  belesen war, eher ein Büchermensch, als an Ritterturnieren  interessiert, brachte dies ihm den Beinamen "der Weise".

 

Albrecht regierte seit 1465 zusammen mit seinem Bruder Sigismund anfänglich als Herzog von Bayern-München. Als der kulturfrohe, aber politisch passive Sigismund zwei Jahre später die Regierung niederlegte und sich in sein Schloss "Blyutenburg" zurückzog, herrschte Albrecht von da an allein und verweigerte seinem jüngeren Bruder, Christoph der Starke, die Mitregentschaft.

 

Am 2. Januar 1487 holte sich Albrecht, damals fast vierzig Jahre alt, in einem Handstreich die Kaiserstochter Kunigunde aus Innsbruck und zog mit Ihr sieben Tage später als Hochzeitspaar in München ein. Sein neuer Schwiegervater, Kaiser Friedrich III. war wenig amüsiert, da er zwar im Rahmen der Hochzeitsverhandlungen um seine Einwilligung gefragt wurde, diese aber zurück gezogen hatte. Das frisch vermählte Paar fiel deshalb beim Kaiser für viele Jahre in Ungnade.

 

Albrecht musste gegen Ritter der Straubinger Lande und des Bayerischen Waldes ziehen, die sich 1489 zum Löwlerbund zusammengetan hatten. Doch die Münchner Stadträte unterstützten ihn und schickten geworbene Landsknechte, so dass Albrecht als Sieger aus dem "Löwlerkrieg" hervor ging.

 

Nachdem der Herzog von Bayern-Landshut gestorben war, folgte 1503 der große Landshuter Erbfolgekrieg, der schließlich, nach zweieinhalb Jahrhunderten Ober- und Niederbayern wieder vereinte. 1505 übernahm Albrecht damit die Herrschaft über ganz Bayern und beendete damit die bayerische Landesteilung.

 

1506 erließ Albrecht das Primogeniturgesetz, wonach fortan immer der älteste männliche Nachfolger die Herrschaft alleine übernehmen sollte.

 

Als Albrecht am 18. März 1508 mit etwas über 60 Jahre in München verstarb, war er ein dicker, unförmiger Mann, der "sein Leben lang ein mühseliger Mensch" war (Chronist Füterer) "denn viel Widerwärtigkeit ihm gewart, darüber ein ganz Buch zu schreiben war.“

 

Ganz nach dem neuen Gesetz übergab er seinem Erstgeborenen, seinem damals 15jährigen Sohn Wilhelm IV. das Herzogtum Bayern.

Albrecht der Weise

Oben: Herzog Albrecht IV. der Weise gemalt vom Munichkindl (2014) vor dem Gemälde Brustbildnis gemalt von Hans Wertinger († 1533), dem ältesten Porträt eines Wittelsbachers aus der Münchner Linie

Unten: Gemälde von und nach Barthel Beham (erstellt im 16. Jahrhundert), sowie Tafel am Maibaum vom Viktualienmarkt, als auch das Logo "500 Jahre - Münchner Reinheitsgebot"

Albrecht der Weise, Munichkindl, München, Wittelsbacher, Münchner Reinheitsgebot, Mittelalter, Münchner Stadtgeschichte

München im 15. Jahrhundert

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